06.05.2021, 00:00 Uhr
Liebe Geschwister der EFG Hameln,
der Landkreis hat bekannt gegeben:
"Nicht mehr in Kraft sind ab Donnerstag auch die Regelungen der Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont, die am 20. April 2021 erlassen wurden.
Dies hat folgende Konsequenzen: ...
Die Beschränkungen der Personenzahl und die Testpflicht für die Durchführung von Gottesdiensten und anderen religiösen oder weltanschaulichen Veranstaltungen und andere Sitzungen und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen werden aufgehoben.
Ab Donnerstag gilt im Landkreis Hameln-Pyrmont dann erneut ausschließlich Landesrecht, also die Regeln der aktuell gültigen Niedersächsischen Corona-Verordnung."
Wir können also für unsere Gottesdienste zum bisherigen Modell unter Einhaltung der AHA-Regeln zurückkehren und sind nicht weiter auf nur 13 Personen beschränkt!